Unsere Ausbildung erfolgt gemäß den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, der ASR A2.2 und der Information 205-023 der DGUV. In unserem fünfstündigen Training vermitteln wir Ihnen das nötige theoretische Wissen.
Zusätzlich zeigen wir mit anschaulichen Experimenten, worauf Sie im Ernstfall achten müssen. Im praktischen Teil kommen dann die Feuerlöscher wieder ins Spiel: Sie lernen, einen Übungsbrand erfolgreich zu löschen!